Arbeitslosenversicherung

Du hast dir mit Sicherheit viel Gedanken über die Finanzierung der Reise gemacht, hast gespart, Dinge verkauft, Geld zur Seite geschafft, oder bist noch mittendrin. Auch wie du während der Reise sparsam mit deinem Budget umgehst, weisst du schon oder hast zumindest eine grobe Ahnung.

Aber was ist mit der Zeit danach? Macht es Sinn, bereits vor der Reise einen nicht unerheblichen Betrag zur Seite zu legen? Ist man nach der Rückkehr nach Deutschland automatisch wieder arbeitslos und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?  Ob es jetzt moralisch verwerflich ist, oder ob dies ein Recht ist, das einem zusteht, muss jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren und für sich selbst entscheiden. Ich gebe hier allgemeine Hilfestellungen für die, die sich einen Anspruch auf Unterstützung nach ihrer Rückkehr sichern möchten. Mehr lesen

China Visum in der Mongolei beantragen

Du willst in die Mongolei und anschließend nach China, aber du kannst oder willst das Visum nicht bereits in Deutschland beantragen?  Mehr lesen

Die Qual der Wahl: Reisekrankenversicherung

Braucht man als Weltreisender eine Reisekrankenversicherung?

Die Antwort lautet eindeutig JA. Sich während einer Reise gegen finanzielle Schwierigkeiten aufgrund Krankheit abzusichern ist aus meiner Sicht ein absolutes MUSS und kein Reisender kann es sich wirklich leisten, diesen wichtigen Punkt zu ignorieren. Die Kosten, die auf einen zukommen können, wenn ein Krankenhausaufenthalt unvermeidbar ist, oder gar ein Rücktransport nach Deutschland ansteht, können schnell in den fünfstelligen Bereich springen und man hat zu seinen gesundheitlichen Problemen dann auch noch ein finanzielles. Die Devise „no risk – no fun” ist hier absolut fehl am Platz! Jeder, der unversichert auf Reisen geht, geht ein aus meiner Sicht absolut unnötiges Risiko ein und spart definitiv am falschen Platz!  Mehr lesen

So registrierst du dein Smartphone in der Türkei

Das türkische Ministerium für Maritimes, Verkehr und Kommunikation hat im Oktober 2015 per Kommunikationsgesetz angeordnet, dass ein aus dem Ausland mitgebrachtes Mobiltelefon mit einer türkischen SIM-Karte (prepaid Karte) 30 Tage genutzt werden darf, bevor es gesperrt wird. Seit Januar 2021 dürfen ausländische Besucher in der Türkei ihre eigenen Mobilgeräte 120 Tage lang statt 30 Tage lang nutzen, ohne sie registrieren zu müssen. Nach Ablauf dieser Frist, wird dein Mobilgerät per IMEI Sperrung deaktiviert und du kannst weder telefonieren, noch  SMS schreiben oder online gehen. Mehr lesen